Verbrauchsausweis

NEU - Wir bieten nun auch eine kostengünstige Onlineerstellung des Verbrauchsausweis zur Verfügung.

 

Grundsätzlich gilt aber: Je wichtiger ein Energieausweis ist, desto sorgfältiger sollte er erstellt werden. Die Erstellung eines Bedarfsausweises mit Begehung und Vor-Ort-Beratung ist zwar meistens die kostspieligste aber in der Regel auch die gründlichste Methode, einen Bedarfsausweis erstellen zu lassen.

Wann benötige ich einen Bedarfsausweis?

 

Der Bedarfsausweis ist im Vergleich zum Verbrauchsausweis etwas aufwendiger in der Erstellung, dafür aber auch aussagekräftiger. Er wird in allen Fällen anerkannt, in denen ein Energieausweis erforderlich ist. Für ältere Gebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die die Vorgaben der 1. Wärmeschutzverordnung nicht erfüllen, ist Bedarfsausweis zwingend vorgeschrieben. Ein Verbrauchsausweis reicht für diese Gebäude nicht aus.

Neubauten bekommen grundsätzlich einen Bedarfsausweis, sobald sie fertiggestellt sind. Für den Bauantrag muss bereits im Vorfeld ein Bedarfsausweis auf Grundlage der Bauplanungen erstellt und mit dem Bauantrag eingereicht werden.

Was ist ein Verbrauchsausweis?

 

Der Verbrauchsausweis ist ein Energieausweis, mit dem die Energieeffizienz eines Wohngebäudes gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) dokumentiert wird. Datengrundlage ist dabei der tatsächlich gemessene Energieverbrauch in der Vergangenheit.

Im Verbrauchsausweis sind steckbriefartig die wichtigsten Kennziffern zum Energieverbrauch und dem Gebäude selbst enthalten. Anhand der Daten wird der Gesamtenergieverbrauch pro Quadratmeter und Jahr berechnet und auf einer Skala von A+ bis H eingeordnet. Auf diese Weise werden Gebäude mit Blick auf ihre Energieeffizienz vergleichbar. Für Käufer oder Mieter einer Immobilie ist das ein wichtiger Anhaltspunkt. Etwa für künftige zu erwartende Energieverbräuche und damit verbundene, voraussichtliche Kosten für Energie.

Aus diesem Grund benötigst du als Eigentümer einen Energiepass verpflichtend insbesondere beim Verkauf oder der Neuvermietung einer Immobilie. Das gilt gleichermaßen für Wohngebäude und Nichtwohngebäude. In den meisten Fällen ist der Verbrauchsausweis dafür ausreichend – allerdings nicht immer. Für bestimmte Immobilien ist bei Verkauf oder Vermietung ein Energieausweis in Form eines Bedarfsausweises Pflicht. 

 

Du bist dir unsicher welchen Ausweis du benötigst?

Kein Problem, kontaktiere uns. Wir beraten dich gerne!

 

Energieausweise sind seit 2009 verpflichtend für alle Gebäude. Von 2012 bis 2020 waren die Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) verbindlich. Seit 2020 regelt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) die Vorgaben für Verbrauchsausweise.

 

Informationen im Bedarfsausweis

 

Der Bedarfsausweis enthält Informationen zum Gebäude und zur Energieeffizienz und umfasst in der Regel fünf Seiten. So sind auf Seite 1 zum Beispiel das Baujahr des Gebäudes, Adresse und Lage sowie das Alter der Heizungsanlage enthalten.

Auf Seite 2 wird der ermittelte Energiebedarf des Hauses dargestellt und auf einer Skala von A+ bis H eingeordnet. Dabei wird zwischen dem Primärenergiebedarf und dem Endenergiebedarf des Gebäudes unterschieden. Der Primärenergiebedarf gibt den rechnerischen Energiebedarf aus fossilen Energien inklusive deren Förderung und Erzeugung an. Werden zusätzlich regenerative Energien zur Wärmegewinnung oder Warmwassererzeugung verwendet, werden diese im Endenergiebedarfswert gegengerechnet. Auf diese Weise kann der Endenergiebedarf geringer sein als der Primärenergiebedarf. Der Endenergiebedarfswert gibt einen Anhaltspunkt zu den voraussichtlichen Energiekosten eines Gebäudes oder einer Wohnung. Anders als der Verbrauchsausweis spiegelt der Bedarfsausweis nicht die tatsächlichen früheren Verbräuche für ein Haus oder eine Wohnung wider.

Seite 3 ist für die gemessenen Verbrauchswerte vorgesehen. Beim Bedarfsausweis bleibt diese Seite leer. Seite 4 enthält Modernisierungsempfehlungen zur kostengünstigen Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes und Seite 5 abschließende Erläuterungen.

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