Wärmepumpen-Service
Insprektion & Optimierung Ihrer Wärmepumpe oder Split-Einheit
im Rhein-Hunsrück-Kreis

- Effizient. Sicher. Nachhaltig -
Warum wir?
Unser zertifiziertes Team verfügt über langjährige Fachkenntnisse. Das bedeutet, dass wir höchste Standards bei Wartung, Prüfung und Optimierung erfüllen. Sie können sich darauf verlassen, dass Ihre Anlage bei uns in den besten Händen ist!
Als zertifiziertes Unternehmen, gemäß § 6 der Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter Treibhausgase sind wir offiziell berechtigt spezielle Services an Wärmepumpen durchzuführen.
Inspektion & Optimierung Ihrer Wärmepumpe
Regelmäßige Inspektionen verbessern die Effizienz Ihrer Wärmepumpe, senkt Energiekosten und verlängert die Lebensdauer. Wir überprüfen, reinigen und optimieren Ihr System für maximale Leistung.
Inspektion & Optimierung Ihrer Spliteinheit
Damit Ihre Klimaanlage zuverlässig kühlt und heizt, braucht sie regelmäßige Pflege. Wir kümmern uns um Filterreinigung, Kältemittelkontrolle und Effizienzsteigerung.
Betriebsprüfung nach §60a
Prüfung und Optimierung von Wärmepumpen
gesetzlich vorgeschrieben ab 6 Wohneinheiten

Effizienz sichern – Kosten senken – Gesetzliche Anforderungen erfüllen
Mit der Einführung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wurde in § 60a eine wichtige neue Regelung geschaffen: Betreiber bestimmter Wärmepumpenanlagen sind verpflichtet, diese innerhalb festgelegter Fristen auf Effizienz und Optimierungspotenzial prüfen zu lassen. Ziel ist es, die energetische Qualität dieser Systeme zu sichern, Kosten zu senken und einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Als qualifizierter Energieberater unterstütze ich Sie bei der gesetzeskonformen Umsetzung – kompetent, zuverlässig und unabhängig.
Für wen gilt § 60a GEG?
Die Prüfungspflicht gemäß § 60a GEG gilt insbesondere für:
- Gebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten, oder
- sonstigen selbstständigen Nutzungseinheiten, etwa gewerblich genutzte Objekte.
Ausgenommen sind jedoch:
- Warmwasser-Wärmepumpen, die ausschließlich zur Trinkwasserbereitung dienen
- Luft-Luft-Wärmepumpen, wie sie häufig in kleineren Lüftungssystemen eingesetzt werden
Diese Differenzierung sorgt dafür, dass insbesondere größere Gebäude mit höherem Energiebedarf gezielt hinsichtlich ihrer Systemeffizienz überprüft werden.
Was ist zu tun?
Nach § 60a GEG müssen Wärmepumpenanlagen:
- innerhalb von zwei Jahren nach Inbetriebnahme erstmals geprüft werden
- alle fünf Jahre erneut überprüft werden, wenn keine Fernüberwachung (z. B. Smart Monitoring) vorhanden ist
Die Kontrolle darf nur durch eine fachkundige Person erfolgen – etwa durch einen qualifizierten Energieberater. Wir übernehmen diese Aufgabe für Sie und dokumentiere die Ergebnisse rechtssicher.
Ihre Vorteile einer fachgerechten Prüfung
Eine professionelle Überprüfung Ihrer Wärmepumpe bringt nicht nur Rechtssicherheit – sie zahlt sich auch wirtschaftlich aus:
Gesetzliche Verpflichtung erfüllen
Vermeiden Sie Bußgelder durch fristgerechte Prüfung Ihrer Anlage.
Energieverbrauch reduzieren
Fehlfunktionen oder ungünstige Einstellungen können den Energieverbrauch unnötig erhöhen. Wir identifizieren Optimierungspotenziale.
Betriebskosten senken
Durch die Optimierung der Regelungstechnik, Hydraulik oder Betriebszeiten lassen sich oft merkliche Einsparungen erzielen.
Lebensdauer verlängern
Ein effizienter und störungsfreier Betrieb erhöht die Lebensdauer Ihrer Wärmepumpe.
Beitrag zum Klimaschutz leisten
Jede eingesparte Kilowattstunde hilft, Emissionen zu vermeiden.
Unser Leistungsangebot
Als erfahrene Energieberatung bieten wir Ihnen die vollständige Umsetzung der § 60a-Prüfung an – transparent und nachvollziehbar:
- Erfassung der Anlagendaten und Dokumentation
- Überprüfung der technischen Einstellungen und Betriebsweise
- Analyse der Systemeffizienz und Abgleich mit Auslegungsdaten
- Konkrete Empfehlungen zur Optimierung
- Prüfbericht als Nachweis für die Behörden
