Lüftungskonzept nach DIN 1946-6

Was ist ein Lüftungskonzept?
Ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 klärt die Frage, wie eine Wohnung oder ein Gebäude grundsätzlich gelüftet wird. Erstellt wird das Lüftungskonzept von Fachplanern, Energieberatern oder Handwerkern.
- Im 1. Teil des Lüftungskonzeptes wird geklärt, ob lüftungstechnische Maßnahmen für das Gebäude zum Beispiel nach einer Sanierung notwendig sind.
- Im 2. Teil des Lüftungskonzeptes geht es um die Auswahl eines passenden Lüftungssystems für das jeweilige Projekt (Wohnung oder Gebäude).
Wann muss laut DIN 1946-6 verpflichtend ein Lüftungskonzept erstellt werden?
Die Vorgaben für die Überprüfung eines ausreichenden Luftwechsels im Haus sind genau geregelt:
Im Altbau muss ein Lüftungscheck erfolgen, wenn bei Ein- oder Mehrfamilienhäusern mehr als ein Drittel der Fenster ausgetauscht wird oder bei Einfamilienhäusern, wenn mehr als ein Drittel des Dachstuhls abgedichtet wird.
In diesen Fällen muss geprüft werden, ob eine lüftungstechnische Maßnahme (also zum Beispiel der Einbau einer Lüftungsanlage) durchgeführt werden muss bzw. empfehlenswert ist. Falls dem so ist, muss eine Planung vorgelegt werden, wie das Lüftungskonzept in der Umsetzung aussehen soll.
In diesen Fällen sind Fachplaner oder Fachhandwerker übrigens verpflichtet, Eigentümer zum Thema Lüftung zu beraten. Andernfalls könnten sie im Nachtrag sogar in Regress genommen werden.
